Maßschneider Gesellenbrief

Für diejenigen, die sich nach dem Abschluss am MDC selbstständig machen möchten und aus dem erlernten Handwerkswissen auf noch etwas mehr machen wollen, bietet sich noch eine Interessante Möglichkeit.

 

Wir haben uns für unseren Ausbildungsgang über 3,5 Jahre zum „International Fashion Designer“ durch die Handwerkskammer Düsseldorf bestätigen lassen, dass dieser in etwa die Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die auch in der Ausbildungsordnung zum/zur Maßschneider/in vorgesehen sind. Daher kommt für unsere Absolventen dieses Ausbildungsgangs grundsätzlich eine Zulassung zur externen Gesellenprüfung gem. § 10 Abs.1 der Gesellenprüfungsordnung (GPO) in Betracht. Der Prüfungsausschuss wird jeweils im Einzelfall entscheiden, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind; dazu gehört, dass der Ausbildungsgang ohne längere Fehlzeiten erfolgreich beendet wurde. Wir empfehlen den Zulassungsinteressierten zur Prüfungsvorbereitung die Teilnahme an den von der Maßschneider-Innung Düsseldorf angebotenen überbetrieblichen Unterweisungen und unterstützen und beraten Sie gerne bei der Auswahl und Anmeldung. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Gesellenbrief als Maßschneider/in durch die Maßschneider-Innung Düsseldorf vergeben.

 

Das Maßschneiderhandwerk ist nicht nur eine historische Kunst, die es zu erlernen lohnt, viel mehr haben Sie die Möglichkeit, Bekleidung nach eigenen Entwürfen oder den Wünschen Ihrer Kunden individuell nach Maß anzufertigen. Hier sind Ihnen keine Grenzen gesetzt. Der Berufsalltag ist vielfältig gestaltet, vom ersten Kundengespräch bis zur letzten Anprobe sind Ihre Kenntnisse über das Material und Schnitt sowie Ihre Fertigkeiten zur Zufriedenheit Ihres Kunden gefragt. Maßschneider/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nr. 19 gem. Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung.